Hallo,
bitte beachtet Par 7.5 der ABBUC Satzung:
Änderungen der Satzung und des Beitragssatzes werden auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder gefasst. Anträge auf Satzungsänderungen müssen schriftlich oder fernmeldetechnisch vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden, so dass diese Änderungen mit der Einladung zur Versammlung versendet werden können. Andere Anträge können von jedem Mitglied formlos in der Mitgliederversammlung gestellt werden.
Die Einladungen zur JHV werden in der kommenden Woche zum Druck vorbereitet.
Ich brauche daher Anträge auf Satzungsänderungen bis Mittwoch 9.9.2026 23:59 Uhr.